BARRIEREFREIHEITS-STÄRKUNGSGESETZ (BFSG) AB 2025: IST DEINE WEBSITE SCHON BARRIEREFREI?

Inhalts­ver­zeich­nis
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    Akro­ny­me (Abkür­zun­gen) ver­ur­sa­chen regel­mä­ßig Stirn­run­zeln bei dir? Dann wird auch die­ser Blog­ar­ti­kel in weni­gen Sekun­den für Gesicht­s­akro­ba­tik sorgen.

    Du bringst zudem Bar­rie­re­frei­heit mit Gebäu­den und öffent­li­chen Plät­zen, mit Arbeits­stät­ten und Woh­nun­gen, mit Ver­kehrs­mit­teln, Gebrauchs­ge­gen­stän­den und Frei­zeit­an­ge­bo­ten in Ver­bin­dung? Das stimmt so weit auch. Denn sie müs­sen so gestal­tet wer­den, dass sie für alle Men­schen zugäng­lich sind. Ohne frem­de Hilfe.

    Und ja: Bar­rie­re­frei­heit ist ein Men­schen­recht. Weil sie mit dem Grund­satz der Gleich­be­rech­ti­gung eng ver­bun­den ist.

    Ach­tung! Das Stirnfalten-Akronym kommt in 3 … 2 … 1 …: BFSG.

    Die Abkür­zung steht für das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz und mit die­sem wird ab dem 28.06.2025 auch die digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit zum Men­schen­recht – und für vie­le Unternehmen zur Pflicht.

    Es ist also sinn­voll, dass du dich schon jetzt mit der Tech­nik, dem Design und den bestehen­den Tex­ten dei­ner Web­site aus­ein­an­der­setzt. Damit all das für dei­ne Interessent:innen bar­rie­re­frei zugäng­lich ist.

    Ob du vom BFSG und der Pflicht zur Bar­rie­re­frei­heit betrof­fen bist? Das fin­dest du in die­sem Blog­ar­ti­kel heraus.

    Barrierefreie Website-Texte nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

    Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG): Die Hintergründe

    Laut Sta­tis­ti­schem Buss­in­des­amt leb­ten im Jahr 2019 in deut­schen Pri­vat­haus­hal­ten rund 10,4 Mil­lio­nen Men­schen mit einer amt­lich regis­trier­ten Behin­de­rung – das sind rund 12,5 % der Gesamt­be­völ­ke­rung. Und eini­ge die­ser Men­schen haben kei­nen oder einen nur ein­ge­schränk­ten Zugriff auf Web­sites oder Apps. Weil sie nicht bar­rie­re­frei sind.

    Bar­rie­re­frei­heit im Inter­net ist eine Vor­aus­set­zung, damit alle Men­schen einen gleich­be­rech­tig­ten Zugang zu digi­ta­len Ange­bo­ten haben – und zwar unab­hän­gig von kör­per­li­cher und psy­chi­scher Ver­fas­sung, Bil­dungs­stand, Her­kunft oder sozia­lem Status.

    Lei­der stellt genau das aber der­zeit noch eine rie­si­ge Her­aus­for­de­rung dar. Und noch dazu ver­deut­licht es ein gesell­schaft­li­ches Pro­blem: Bar­rie­re­frei­heit gewähr­leis­tet die demo­kra­ti­sche Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen im Inter­net. Und bestimmt damit, wer Zugang zu den Ange­bo­ten hat – und wer nicht.

    Was mit dem BFSG anders wird

    Mit dem Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) wird das anders: Die digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit wird ab dem 28.06.2025 in der EU zum Menschenrecht.

    Bar­rie­re­frei­heit im Web ist dar­über hin­aus nicht nur wich­tig, um Men­schen mit kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Ein­schrän­kun­gen Zugang zu geben. Es ist auch wich­tig, um allen Men­schen ein bes­se­res Erleb­nis zu bieten.

    Du hast also die Chan­ce, dei­ne Web­site allen Men­schen glei­cher­ma­ßen zugäng­lich zu machen – indem du die Anfor­de­run­gen der Bar­rie­re­frei­heit umsetzt.

    Was das BFSG bewir­ken soll

    Das BFSG soll mehr Men­schen Zugang zu digi­ta­len Inhal­ten ermög­li­chen. Und genau das wird weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die Wirt­schaft haben. Denn bar­rie­re­freie – und somit benut­zer­freund­li­che Ange­bo­te – kön­nen Unternehmen bei­spiels­wei­se neue Markt­seg­men­te eröff­nen und neue Ziel­grup­pen hinzubringen.

    Ja, das The­ma ist zuge­ge­ben etwas tro­cken. Aber das Gesetz ist ein ech­ter Mei­len­stein in der Digi­ta­li­sie­rung. Also bit­te ver­kneif dir das Gähnen. 😉

    Bar­rie­re­frei­heit im Web: Ist das für dein Unternehmen relevant?

    Jetzt atmen wir erst ein­mal durch: Denn bis das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz im Jahr 2025 in Kraft tritt, ist noch etwas Zeit. Trotz­dem soll­test du schon jetzt prü­fen, ob dei­ne Web­site betrof­fen ist.

    Vom BFSG betrof­fe­ne Branchen

    Von der Pflicht zur Bar­rie­re­frei­heit sind vor allem fol­gen­de Bran­chen betroffen:

    • E-Commerce (Pro­dukt­ver­kauf im Onlineshop)
    • Finanz­we­sen (Geld­au­to­ma­ten sowie Online- und Mobilbanking)
    • Medi­en (Infor­ma­ti­ons­be­reit­stel­lung über Web­sites und Apps)
    • Per­so­nen­be­för­de­rung (Ticket­au­to­ma­ten und Online-Ticketkauf)
    • Tou­ris­mus (Rei­se­bu­chung über Onlineportale)
    • Ver­si­che­run­gen (Anfra­gen und Ver­si­che­rungs­ab­schlüs­se über Websites)

    Aus­nah­men – wer nicht vom BFSG betrof­fen ist

    Das BFSG gilt nicht

    • für Kleinst­un­ter­neh­men mit weni­ger als zehn Beschäf­tig­ten und maxi­mal 2 Mil­lio­nen € Jahresumsatz,
    • für Schu­len oder öffentlich-rechtliche Medi­en, deren Ange­bot nicht für die Öffent­lich­keit bestimmt ist,
    • bei einer „grundlegende[n] Ver­än­de­rung“ (§ 16 Absatz 1 Satz 1 BFSG) des Pro­dukts oder der Dienst­leis­tung durch eine bar­rie­re­freie Gestaltung,
    • bei einer „unverhältnismäßige[n] Belas­tung“ (§ 17 Absatz 1 Satz 1 BFSG), sprich einem wirt­schaft­li­chen Risi­ko durch die nöti­gen Maßnahmen,
    • für auf­ge­zeich­ne­te Vide­os und Doku­men­te, die vor dem 28. Juni 2025 ver­öf­fent­licht wurden,
    • für digi­ta­le Archi­ve, deren Inhal­te weder aktua­li­siert noch über­ar­bei­tet werden.

    Vom BFSG betrof­fe­ne Pro­duk­te & Dienstleistungen 

    Unter das Gesetz fal­len aus­ge­wähl­te Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen, die du nach dem 28.06.2025 in den Umlauf bringst.

    Zu den Pro­duk­ten zäh­len zum Beispiel:

    • E-Book-Lesegeräte
    • Geld­au­to­ma­ten
    • Hard­ware­sys­te­me
    • Smart-TVs
    • Smart­phones

    Zu den Dienst­leis­tun­gen gehö­ren zum Beispiel:

    • E-Books und Software
    • Elek­tro­ni­sche Bank-Dienstleistungen
    • Online­shops
    • Telefon- und Messenger-Dienste
    • Web­sites und Apps für ÖPNV

    Prü­fe, ob dei­ne Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen unter das BFSG fal­len. Hier fin­dest du eine Über­sicht: § 1 Absatz 1 und 2 BFSG

    Über­gangs­fris­ten

    Eini­ge Unternehmen bzw. Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen unter­lie­gen Über­gangs­re­ge­lun­gen, die teil­wei­se bis Mit­te 2030 oder sogar bis 2040 gelten:

    • Dienst­leis­tungs­ver­trä­ge und Dienst­leis­tun­gen unter dem Ein­satz von Pro­duk­ten, die schon vor dem Stich­tag ver­wen­det wur­den, müs­sen erst ab dem 28.06.2030 bar­rie­re­frei sein.
    • Selbst­be­die­nungs­ter­mi­nals wie Geld­au­to­ma­ten, die vor dem 28.06.2025 in Betrieb genom­men wur­den, müs­sen spä­tes­tens ab 2040 bar­rie­re­frei sein.
    Barrierefreie Website-Texte nach dem BFSG

    Die vier Prin­zi­pi­en der Barrierefreiheit

    Für Web­in­hal­te und digi­ta­le Ange­bo­te gel­ten nach den Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG) vier Prin­zi­pi­en der Barrierefreiheit.

    WCAG ist ein inter­na­tio­na­ler Stan­dard, der von dem World Wide Web Con­sor­ti­um (W3C) ent­wi­ckelt wur­de. Die Stan­dards stel­len sicher, dass die Inhal­te allen Nut­zern – unab­hän­gig von kör­per­li­chen, sen­so­ri­schen oder kogni­ti­ven Ein­schrän­kun­gen – glei­cher­ma­ßen zugäng­lich sind.

    1

    Wahr­nehm­bar­keit

    Infor­ma­tio­nen und Bestand­tei­le auf einer Web­site müs­sen für alle Men­schen zugäng­lich sein. Zum Bei­spiel durch Bild­be­schrei­bun­gen und Alternativtexte.

    2

    Bedien­bar­keit

    Auf einer bar­rie­re­frei­en Web­site müs­sen alle Men­schen – auch mit kör­per­li­chen oder kogni­ti­ven Ein­schrän­kun­gen – leicht navi­gie­ren und mit allen Bestand­tei­len inter­agie­ren kön­nen. Zum Bei­spiel durch kla­re Struk­tu­rie­rung oder ein­fa­che Bedienelemente.

    3

    Ver­ständ­lich­keit

    Die Spra­che und die Inhal­te einer bar­rie­re­frei­en Web­site müs­sen für alle Men­schen – auch für Nicht­mut­ter­sprach­ler oder Men­schen mit Lern­schwie­rig­kei­ten – leicht zu ver­ste­hen sein. Zum Bei­spiel durch eine leich­te Spra­che und über­sicht­li­che Formulare.

    4

    Robust­heit

    Eine bar­rie­re­freie Web­site muss mit ver­schie­de­nen Gerä­ten und Brow­sern kom­pa­ti­bel sein – auch in Zukunft. Zum Bei­spiel mit­tels stan­dar­di­sier­ter Technologien.

    Die Vor­tei­le der Bar­rie­re­frei­heit für dein Unternehmen

    Rechts­si­cher­heit

    Unternehmen wer­den mit stich­pro­be­ar­ti­gen Über­prü­fun­gen der Bar­rie­re­frei­heit rech­nen müs­sen. Setzt du also von Beginn an alle Vor­ga­ben lücken­los um, umgehst du poten­zi­el­le Stra­fen und Buß­gel­der – und die kön­nen schon mal bis zu 100.000 € betragen.

    Ver­bes­ser­te Cus­to­mer Expe­ri­ence (CX) / User Expe­ri­ence (UX)

    Ist dei­ne Web­site bar­rie­re­frei, inte­griert sie nicht nur sin­nes­ein­ge­schränk­te Men­schen. Sie ist auch ange­nehm für alle ande­ren: Denn sie bie­tet eine schnel­le­re Les­bar­keit, eine ein­fa­che Inter­ak­ti­on und somit ein bes­se­res Nutzererlebnis.

    Ver­bes­se­rung des SEO-Ergebnisses und dei­ner Reichweite

    Eine bar­rie­re­freie Web­site ist aus meh­re­ren Grün­den groß­ar­tig für dein Suchmaschinenergebnis:

    Ein­mal rich­tig umge­setzt, ist dei­ne opti­mier­te Web­site für Goog­le und ande­re Such­ma­schi­nen voll­stän­dig les­bar – und kann dadurch bes­ser ein­ge­ord­net werden.

    Die Bar­rie­re­frei­heit kann zudem die Anzahl dei­ner Sei­ten­be­su­che stei­gern. Eben­so wie dei­ne Reich­wei­te. Weil Such­ma­schi­nen die Sit­zungs­dau­er regis­trie­ren. Wenn ein Besu­cher dei­ne Web­site schnell wie­der ver­lässt – und dabei ist es voll­kom­men egal, ob das an der Ent­täu­schung am Inhalt oder an der man­geln­den Zugäng­lich­keit liegt – wirkt sich das nega­tiv auf die Rele­vanz dei­ner Web­site aus.

    Das heißt: Bar­rie­re­frei­heit ist ein indi­rek­ter Ranking-Faktor.

    Erwei­te­rung dei­ner Zielgruppe

    Mit bar­rie­re­frei­en Web­sites erreicht dein Unternehmen mehr Men­schen. Und lang­fris­tig mehr poten­zi­el­le Kun­den. Sin­nes­ein­ge­schränk­te Nut­zer, die sich bis­her nicht über dei­ne Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen infor­mie­ren konn­ten, bekom­men durch die bar­rie­re­freie Gestal­tung nun end­lich Zugang zu all dei­nen Informationen.

    Ver­bes­se­rung der Lade­zei­ten und bes­se­res Nutzererlebnis

    Die gesetz­li­chen Vor­ga­ben erfor­dern ein sau­be­res und stan­dard­kon­for­mes HTML. Bar­rie­re­freie Web­sites brau­chen tech­nisch wenig – aber umso mehr einen gut struk­tu­rier­ten Code. Und das ver­bes­sert neben­bei auch die Lade­zei­ten und sorgt für ein bes­se­res Nutzererlebnis.

    Neue Mit­ar­bei­ter und Kun­den durch dei­ne Unternehmenskultur

    Bar­rie­re­frei­heit demons­triert auch die Wer­te und das Enga­ge­ment dei­nes Unter­neh­mens für die Bedürf­nis­se dei­ner Mit­ar­bei­ter und Kun­den. Ermög­lichst du es allen Nut­zer­grup­pen, dass ihre Erfah­run­gen mit dei­ner Web­site posi­tiv sind, öff­net dir das gleich­zei­tig die Türen für eine grö­ße­re Viel­falt an Mit­ar­bei­tern, Kun­den und Geschäftspartnern.

    Employ­er Bran­ding | Branding

    Und auch dei­ne Mar­ken­bin­dung und dein Mar­ken­image kann Bar­rie­re­frei­heit stär­ken. Denn dein Unternehmen über­nimmt sozia­le Ver­ant­wor­tung und eine Vor­bild­funk­ti­on. Weil es aktiv Benut­zer­freund­lich­keit, Diver­si­tät und Inklu­si­on unter­stützt. Damit ziehst du nicht nur poten­zi­el­le Mit­ar­bei­ter an, son­dern auch dei­ne Wunschkunden.

    Wann sich dein Unternehmen mit dem BFSG beschäf­ti­gen sollte

    Im Fokus ste­hen die Ver­brau­cher. Das BFSG ist für dich rele­vant, wenn du mit dei­nem Unternehmen im B2C-Bereich digi­ta­le Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen für die Öffent­lich­keit anbietest.

    Die Umset­zung lohnt sich aber auch, wenn du mit dei­nem Unternehmen im B2B-Unternehmen digi­ta­le Ange­bo­te gewerb­lich nut­zen und sicher­stel­len möch­test, dass dei­ne Nut­zer nicht plötz­lich vor einer Bar­rie­re stehen.

    Mit digi­ta­len Ange­bo­ten sind Dienst­leis­tun­gen gemeint, die

    • per Web­site,
    • App und/oder
    • auf ande­ren Ver­brau­cher­end­ge­rä­ten ange­bo­ten wer­den und
    • auf die ein­zel­ne Ver­brau­cher­an­fra­gen elek­tro­nisch erbracht werden.

    Mehr dazu kannst du in § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG („Dienst­leis­tun­gen im elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehr”) nachlesen.

    In Anbe­tracht die­ser Tat­sa­che spielt es kei­ne Rol­le, ob dein Haupt­ge­schäft in digi­ta­len Ange­bo­ten besteht – oder nicht: Die Anfor­de­run­gen des BFSG gel­ten für alle Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen, die sich an Ver­brau­cher rich­ten und nach dem 28.06.2025 in den Ver­kehr gebracht bzw. erbracht werden.

    Betreibt dein Unternehmen neben vor­ran­gig ana­lo­gen Ange­bo­ten auch eine App oder eine Web­sei­te, ist die Bar­rie­re­frei­heit genau­so wich­tig, wie für die Unternehmen, deren Haupt­pro­dukt eine digi­ta­le Anwen­dung ist.

    Wel­che Beru­fe sich mit dem BFSG beschäf­ti­gen sollten

    Du bist…

    IT-Entwickler

    Du ent­wi­ckelst digi­ta­le Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen? Dann soll­test du künf­tig von Anfang an sicher­stel­len, dass sie für Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen zugäng­lich und leicht nutz­bar sind.

    IT-Projektmanager

    Du bist für die Pla­nung und Umset­zung digi­ta­ler Pro­jek­te zustän­dig? Dann soll­test du künf­tig jeden ein­zel­nen Pro­jekt­schritt bar­rie­re­frei gestalten.

    Desi­gner oder UX-Experte

    Du gestal­test die Benut­zer­ober­flä­chen von digi­ta­len Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen? Dann bist du künf­tig für eine akri­bi­sche Umset­zung der gül­ti­gen Anfor­de­run­gen verantwortlich.

    Tex­ter

    Du kon­zi­pierst und schreibst Tex­te für Unternehmen? Dann soll­test du künf­tig eine kla­re Struk­tu­rie­rung, alle aktu­el­len SEO-Richtlinien und eine ange­neh­me Lese­freund­lich­keit berücksichtigen.

    Wie du das schaffst? Das liest du wei­ter unten.

    Füh­rungs­kraft oder Personalverantwortlicher

    Du bist für die Ein­stel­lung neu­er Mit­ar­bei­ter im Marketing und in der IT zustän­dig? Dann soll­test du Fol­gen­des künf­tig berück­sich­ti­gen: Neu­es und bestehen­des Per­so­nal muss über das not­wen­di­ge Wis­sen und die Fähig­kei­ten ver­fü­gen, um digi­ta­le Ange­bo­te bar­rie­re­frei ent­wi­ckeln und umset­zen zu können.

    Du, dein Unternehmen und Bar­rie­re­frei­heit: Wie ist der aktu­el­le Stand?

    Du möch­test prü­fen, wie dein Unternehmen aktu­ell im Hin­blick auf das The­ma Bar­rie­re­frei­heit auf­ge­stellt ist? Dann mach den BITV-Test. Das ist ein 92-Punkte-Check, der die in der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) defi­nier­ten Anfor­de­run­gen für Bar­rie­re­frei­heit prüft. Er ent­hält alle Ele­men­te des WCAG-Tests sowie wei­te­re Stan­dards. Bei Kon­for­mi­tät mit den BITV-Anforderungen erhält dein Unternehmen ein BITV-Prüfzeichen.

    Die­ser Aus­zug aus dem BITV-Test ermög­licht dir eine ers­te Einschätzung:

    • Hat dein Unternehmen ein digi­ta­les Ange­bot, das unter das BFSG fällt – also zum Bei­spiel eine Web­sei­te, App, Soft­ware oder einen Onlineshop?
    • Sind die für dei­ne Nut­zer beson­ders wich­ti­gen Berei­che und Fea­tures dei­nes digi­ta­len Pro­dukts bereits bar­rie­re­frei oder in der Anpas­sung priorisiert?
    • Ist dei­ne Web­site in den gän­gi­gen Brow­sern respon­siv und auf allen End­ge­rä­ten leicht navigier- und lesbar?
    • Kön­nen Nut­zer sämt­li­che Inhal­te auf 200 % ver­grö­ßern, ohne dass dein Lay­out dar­un­ter leidet?
    • Ist eine rei­ne Tas­ta­tur­be­dien­bar­keit mög­lich – auch in For­mu­la­ren oder durch den gesam­ten Check-Out-Prozess?
    • Sind Über­schrif­ten und Lis­ten mit den rich­ti­gen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet?
    • Sind Daten­ta­bel­len struk­tu­rell rich­tig auf­ge­baut und Zeilen- und Spal­ten­über­schrif­ten kor­rekt ausgezeichnet?
    • Sind Bil­der, Vide­os, For­mu­la­re, Captchas und ande­re Medi­en mit aus­führ­li­chen und nütz­li­chen Alter­na­tiv­tex­ten versehen?
    • Ist das Menü dei­ner Web­site oder App über­sicht­lich gestaltet?
    • Sind alle Text­in­hal­te (nach SEO-Kriterien) klar struk­tu­riert, leicht zu ver­ste­hen und prä­zi­se formuliert?
    • Sind über Far­ben ver­mit­tel­te Infor­ma­tio­nen auch ohne Wahr­neh­mung der Far­be ver­ständ­lich – etwa durch Fet­tung oder Einrückung?
    • Wur­de bereits eine „Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit“ ver­fasst und ist die­se auf dei­ner Web­site bar­rie­re­frei zugänglich?
    • Ist ein Pro­zess zur zeit­na­hen und qua­li­fi­zier­ten Beant­wor­tung von Hin­wei­sen und Anfra­gen zur Bar­rie­re­frei­heit etabliert?
    • Sind die not­wen­di­gen Res­sour­cen für die­se und wei­te­re Maß­nah­men vor­han­den – von Web­de­sign, UX/UI und Web­ent­wick­lung über Tool­kennt­nis­se bis zu Kom­pe­ten­zen zur Opti­mie­rung von Design und Technologie?

    Na, wo musst du nachbessern? 🤓

    Bar­rie­re­frei texten

    Schluss mit den tro­cke­nen Gesetzes-Neuerungen. Jetzt gehts end­lich um das, wes­halb du ver­mut­lich pri­mär hier bist: das Tex­ten – in die­sem Fall barrierefrei.

    Du möch­test sicher­stel­len, dass mög­lichst jeder dei­ner Leser dei­ne Inhal­te ver­steht? Sehr gut. Du hast ver­stan­den, um was es geht. Damit das klappt, ist es wich­tig, dass du dei­ne Tex­te in ein­fa­cher Spra­che schreibst. So ein­fach, dass dei­ne Bot­schaft auf Anhieb klar ist. So ein­fach, dass kein Fra­ge­zei­chen auf­kommt. So ein­fach, dass dei­ne Leser gar nicht erst nach­den­ken müssen.

    So schreibst du ein­fach ver­ständ­li­che Texte

    Barrierefreies Texten nach dem BFSG
    1

    Ken­ne dei­ne Zielgruppe!

    Bevor du los­legst, soll­test du dir Gedan­ken machen, für wen du dei­ne Tex­te über­haupt schreibst. Denn nur, wenn du weißt, für wen du schreibst, kannst du die­se Men­schen auch abho­len. Nur dann, weißt du, wel­che Bedürf­nis­se, Sor­gen oder Nöte sie haben.

    2

    Ver­mei­de Fachchinesisch!

    Fremd­wör­ter, Fach­be­grif­fe und eine geschwol­le­ne Aus­drucks­wei­se sind der Kil­ler für Tex­te, die gern gele­sen wer­den. Ver­mei­de sie, wann immer es geht. Oder erset­ze sie durch bes­ser ver­ständ­li­che Begriffe.

    Bei­spiel Fach­be­griff: Expo­nen­ti­el­le Stei­ge­rung
    Bei­spiel ein­fa­che Spra­che: Schnel­les Wachstum 

    3

    Schreib kurz und knackig!

    Kur­ze und kna­cki­ge Sät­ze sind genau­so wich­tig, wie ein­fa­che For­mu­lie­run­gen. Noch mal zur Wie­der­ho­lung: Kei­ne Fremd­wör­ter, kein Fach­chi­ne­sisch, kei­ne geschwol­le­ne Aus­drucks­wei­se. Dafür mit weni­gen, aber tref­fen­den Wor­ten ein Bild im Kopf der Leser erzeugen.

    Lan­ge und ver­schach­tel­te Sät­ze wir­ken intel­lek­tu­ell und zeu­gen von gro­ßer Bil­dung? Das ist schon lan­ge nicht mehr zeit­ge­mäß. Oder wie ein­fach ist es für dich, einen Brief von dei­ner Steu­er­kanz­lei zu lesen? Siehst du.

    Nur, wenn dei­ne Leser dei­ne Tex­te ver­ste­hen, erreicht sie auch dei­ne Bot­schaft. Ihr Gehirn schal­tet auf Durch­zug, wenn sie end­los lan­ge Sät­ze lesen.

    Die Regel für gut les­ba­re Sätze:

    Nor­ma­ler Haupt­satz: maxi­mal 11 Wör­ter
    Haupt­satz inklu­si­ve des Neben­sat­zes: maxi­mal 15 Wörter

    4

    Schreib in akti­ver Sprache!

    Eine akti­ve For­mu­lie­rung bringt fri­schen Wind in dei­ne Tex­te. Sie macht ihn leben­dig. Und sie sorgt dafür, dass dei­ne Inhal­te nicht nur gut ver­stan­den, son­dern auch leich­ter les­bar werden.

    Statt: Beim Kon­di­tor wer­den Sah­ne­tört­chen gekauft.
    Lie­ber: Beim Kon­di­tor kaufst du Törtchen. 

    5

    Schreib in ein­fa­cher Sprache!

    Ver­gleich Stan­dard­spra­che und ein­fa­che Spra­che – dan­ke an den Tex­terclub für die Beispiele:

    Stan­dard­spra­che:
 

    Die Bun­des­tags­wahl in Deutsch­land ist ein wich­ti­ger demo­kra­ti­scher Pro­zess, bei dem die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ihre Ver­tre­ter im Deut­schen Bun­des­tag wäh­len. Die­se Wahl fin­det alle vier Jah­re statt. Der Bun­des­tag ist das höchs­te deut­sche Par­la­ment und besteht aus Abge­ord­ne­ten, die von der Bevöl­ke­rung gewählt werden.

    Das Wahl­sys­tem in Deutsch­land basiert auf der per­so­na­li­sier­ten Ver­hält­nis­wahl. Das bedeu­tet, dass die Wäh­ler nicht nur für eine Par­tei stim­men, son­dern auch eine Stim­me für einen Kan­di­da­ten in ihrem Wahl­kreis abge­ben. Die Hälf­te der Sit­ze im Bun­des­tag wird durch Direkt­man­da­te ver­ge­ben, wäh­rend die ande­re Hälf­te durch die Zweit­stim­me auf Lan­des­ebe­ne pro­por­tio­nal zu den Stim­men­an­tei­len der Par­tei­en ver­teilt wird.

    Um an der Bun­des­tags­wahl teil­zu­neh­men, müs­sen die Par­tei­en eine bestimm­te Anzahl von Unter­stüt­zer­un­ter­schrif­ten sam­meln und sich bei der Wahl­lei­tung regis­trie­ren las­sen. Wäh­ler müs­sen deut­sche Staats­bür­ger sein, die das 18. Lebens­jahr voll­endet haben. Die Wahl erfolgt geheim, und die Ergeb­nis­se wer­den am Wahl­abend bekannt gegeben.

    Ein­fa­che Sprache:

    Die Bun­des­tags­wahl in Deutsch­land ist wich­tig für unser Land. Alle vier Jah­re kön­nen die Men­schen wäh­len, wer sie im Bun­des­tag ver­tre­ten soll. Der Bun­des­tag ist wie ein gro­ßes Tref­fen von Leu­ten, die Ent­schei­dun­gen für Deutsch­land treffen. 

    Wenn du wählst, hast du zwei Stim­men. Mit einer Stim­me wählst du eine Per­son aus dei­nem Gebiet. Das nennt man Direkt­man­dat. Die ande­re Stim­me ist für die Par­tei, die du magst. Die Par­tei­en tei­len sich die Sit­ze im Bun­des­tag, abhän­gig davon, wie vie­le Stim­men sie ins­ge­samt bekom­men haben. 

    Damit eine Par­tei mit­ma­chen kann, muss sie genug Unter­schrif­ten von Leu­ten sam­meln, die sie unter­stüt­zen. Die Leu­te, die wäh­len wol­len, müs­sen deut­sche Bür­ger sein und min­des­tens 18 Jah­re alt. Die Wahl ist geheim, und die Ergeb­nis­se wer­den am glei­chen Tag bekannt gege­ben. So ent­schei­den die Men­schen, wer in unse­rem Land die wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen trifft.

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    Schaf­fe eine kla­re Struktur!

    Fließ­text sorgt dafür, dass das Lesen eines Tex­tes sehr schnell sehr anstren­gend wird. Noch dazu ist es unübersichtlich.

    Struk­tu­rie­re dei­ne Tex­te daher so, dass die Augen dei­ner Leser hin und wie­der eine ver­dien­te Pau­se machen kön­nen. Und, dass es ihnen mög­lich ist, dort­hin zu sprin­gen, wor­auf sie gera­de Lust haben.

    Über­schrif­ten, Absät­ze und Bul­let­points machen genau das mög­lich. Sie machen dei­ne Tex­te über­sicht­li­cher und dei­ne Inhal­te ange­nehm lesbar.

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    Mach dei­ne Tex­te visu­ell verständlich!

    Gra­fi­ken, Dia­gram­me, visu­el­le Ele­men­te: Sie tra­gen dazu bei, dass dei­ne Tex­te ver­ständ­lich ver­an­schau­licht wer­den, wenn dei­ne Inhal­te doch mal etwas kom­ple­xer sind.

    Das hilft vor allem Men­schen, die visu­ell ler­nen. Oder all den­je­ni­gen, die Schwie­rig­kei­ten beim Ver­ste­hen von text­ba­sier­ten Infor­ma­tio­nen haben. 

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    Mach den fina­len Verständlichkeits-Check!

    Dein Text ist dei­ner Mei­nung nach fer­tig? Dann lass ihn che­cken: Lass ihn jeman­den lesen, der poten­zi­ell auch dein Kun­de sein könn­te. Lass ihn von jeman­dem lesen, der dei­ne Ziel­grup­pe vertritt.

    Fazit

    Das BFSG ist ein Mei­len­stein. Und ein wich­ti­ger Schritt. Zum einen, um die digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit in Deutsch­land umzu­set­zen. Zum ande­ren, um eine gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­run­gen an der digi­ta­len Welt zu ermöglichen.

    Mit dem Inkraft­tre­ten des BFSG am 28.06.2025 müs­sen auch pri­va­te Unternehmen mit Web­sites, Apps oder Online­shops aktiv wer­den. Bit­te emp­fin­de das nicht als läs­tig oder ner­vig – sieh es viel­mehr als Chance:

    Dei­ne bar­rie­re­freie Web­site wird durch die Inte­gra­ti­on sinnes- und hand­lungs­ein­ge­schränk­ter Nut­zer viel mehr Men­schen errei­chen – dar­un­ter auch poten­zi­el­le Wunsch­kun­den und Traum­mit­ar­bei­ter. Dei­ne Auf­find­bar­keit in Such­ma­schi­nen wird gepusht und sie trägt zu einer posi­ti­ven Image­bil­dung dei­nes Unter­neh­mens bei.

    Und davon pro­fi­tierst du ganz sicher. 

    Nach­be­mer­kung

    Aus Grün­den der bes­se­ren Les­bar­keit wird bei Per­so­nen­be­zeich­nun­gen und per­so­nen­be­zo­ge­nen Haupt­wör­tern in die­sem Blog­ar­ti­kel die männ­li­che Form ver­wen­det. Ent­spre­chen­de Begrif­fe gel­ten im Sin­ne der Gleich­be­hand­lung grund­sätz­lich für alle Geschlech­ter. Die ver­kürz­te Sprach­form hat nur redak­tio­nel­le Grün­de und beinhal­tet kei­ne Wertung.

    Lust auf mehr Blog­ar­ti­kel? Ich hab noch eine gan­ze Men­ge für dich.

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