Akronyme (Abkürzungen) verursachen regelmäßig Stirnrunzeln bei dir? Dann wird auch dieser Blogartikel in wenigen Sekunden für Gesichtsakrobatik sorgen.
Du bringst zudem Barrierefreiheit mit Gebäuden und öffentlichen Plätzen, mit Arbeitsstätten und Wohnungen, mit Verkehrsmitteln, Gebrauchsgegenständen und Freizeitangeboten in Verbindung? Das stimmt so weit auch. Denn sie müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Ohne fremde Hilfe.
Und ja: Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht. Weil sie mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung eng verbunden ist.
Achtung! Das Stirnfalten-Akronym kommt in 3 … 2 … 1 …: BFSG.
Die Abkürzung steht für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und mit diesem wird ab dem 28.06.2025 auch die digitale Barrierefreiheit zum Menschenrecht – und für viele Unternehmen zur Pflicht.
Es ist also sinnvoll, dass du dich schon jetzt mit der Technik, dem Design und den bestehenden Texten deiner Website auseinandersetzt. Damit all das für deine Interessent:innen barrierefrei zugänglich ist.
Ob du vom BFSG und der Pflicht zur Barrierefreiheit betroffen bist? Das findest du in diesem Blogartikel heraus.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Die Hintergründe
Laut Statistischem Bussindesamt lebten im Jahr 2019 in deutschen Privathaushalten rund 10,4 Millionen Menschen mit einer amtlich registrierten Behinderung – das sind rund 12,5 % der Gesamtbevölkerung. Und einige dieser Menschen haben keinen oder einen nur eingeschränkten Zugriff auf Websites oder Apps. Weil sie nicht barrierefrei sind.
Barrierefreiheit im Internet ist eine Voraussetzung, damit alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten haben – und zwar unabhängig von körperlicher und psychischer Verfassung, Bildungsstand, Herkunft oder sozialem Status.
Leider stellt genau das aber derzeit noch eine riesige Herausforderung dar. Und noch dazu verdeutlicht es ein gesellschaftliches Problem: Barrierefreiheit gewährleistet die demokratische Bereitstellung von Informationen im Internet. Und bestimmt damit, wer Zugang zu den Angeboten hat – und wer nicht.
Was mit dem BFSG anders wird
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird das anders: Die digitale Barrierefreiheit wird ab dem 28.06.2025 in der EU zum Menschenrecht.
Barrierefreiheit im Web ist darüber hinaus nicht nur wichtig, um Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen Zugang zu geben. Es ist auch wichtig, um allen Menschen ein besseres Erlebnis zu bieten.
Du hast also die Chance, deine Website allen Menschen gleichermaßen zugänglich zu machen – indem du die Anforderungen der Barrierefreiheit umsetzt.
Was das BFSG bewirken soll
Das BFSG soll mehr Menschen Zugang zu digitalen Inhalten ermöglichen. Und genau das wird weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Denn barrierefreie – und somit benutzerfreundliche Angebote – können Unternehmen beispielsweise neue Marktsegmente eröffnen und neue Zielgruppen hinzubringen.
Ja, das Thema ist zugegeben etwas trocken. Aber das Gesetz ist ein echter Meilenstein in der Digitalisierung. Also bitte verkneif dir das Gähnen. 😉
Barrierefreiheit im Web: Ist das für dein Unternehmen relevant?
Jetzt atmen wir erst einmal durch: Denn bis das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Jahr 2025 in Kraft tritt, ist noch etwas Zeit. Trotzdem solltest du schon jetzt prüfen, ob deine Website betroffen ist.
Vom BFSG betroffene Branchen
Von der Pflicht zur Barrierefreiheit sind vor allem folgende Branchen betroffen:
- E-Commerce (Produktverkauf im Onlineshop)
- Finanzwesen (Geldautomaten sowie Online- und Mobilbanking)
- Medien (Informationsbereitstellung über Websites und Apps)
- Personenbeförderung (Ticketautomaten und Online-Ticketkauf)
- Tourismus (Reisebuchung über Onlineportale)
- Versicherungen (Anfragen und Versicherungsabschlüsse über Websites)
Ausnahmen – wer nicht vom BFSG betroffen ist
Das BFSG gilt nicht
- für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und maximal 2 Millionen € Jahresumsatz,
- für Schulen oder öffentlich-rechtliche Medien, deren Angebot nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist,
- bei einer „grundlegende[n] Veränderung“ (§ 16 Absatz 1 Satz 1 BFSG) des Produkts oder der Dienstleistung durch eine barrierefreie Gestaltung,
- bei einer „unverhältnismäßige[n] Belastung“ (§ 17 Absatz 1 Satz 1 BFSG), sprich einem wirtschaftlichen Risiko durch die nötigen Maßnahmen,
- für aufgezeichnete Videos und Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden,
- für digitale Archive, deren Inhalte weder aktualisiert noch überarbeitet werden.
Vom BFSG betroffene Produkte & Dienstleistungen
Unter das Gesetz fallen ausgewählte Produkte und Dienstleistungen, die du nach dem 28.06.2025 in den Umlauf bringst.
Zu den Produkten zählen zum Beispiel:
- E-Book-Lesegeräte
- Geldautomaten
- Hardwaresysteme
- Smart-TVs
- Smartphones
Zu den Dienstleistungen gehören zum Beispiel:
- E-Books und Software
- Elektronische Bank-Dienstleistungen
- Onlineshops
- Telefon- und Messenger-Dienste
- Websites und Apps für ÖPNV
Prüfe, ob deine Produkte oder Dienstleistungen unter das BFSG fallen. Hier findest du eine Übersicht: § 1 Absatz 1 und 2 BFSG
Übergangsfristen
Einige Unternehmen bzw. Produkte und Dienstleistungen unterliegen Übergangsregelungen, die teilweise bis Mitte 2030 oder sogar bis 2040 gelten:
- Dienstleistungsverträge und Dienstleistungen unter dem Einsatz von Produkten, die schon vor dem Stichtag verwendet wurden, müssen erst ab dem 28.06.2030 barrierefrei sein.
- Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, die vor dem 28.06.2025 in Betrieb genommen wurden, müssen spätestens ab 2040 barrierefrei sein.
Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit
Für Webinhalte und digitale Angebote gelten nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vier Prinzipien der Barrierefreiheit.
WCAG ist ein internationaler Standard, der von dem World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurde. Die Standards stellen sicher, dass die Inhalte allen Nutzern – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – gleichermaßen zugänglich sind.
Wahrnehmbarkeit
Informationen und Bestandteile auf einer Website müssen für alle Menschen zugänglich sein. Zum Beispiel durch Bildbeschreibungen und Alternativtexte.
Bedienbarkeit
Auf einer barrierefreien Website müssen alle Menschen – auch mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – leicht navigieren und mit allen Bestandteilen interagieren können. Zum Beispiel durch klare Strukturierung oder einfache Bedienelemente.
Verständlichkeit
Die Sprache und die Inhalte einer barrierefreien Website müssen für alle Menschen – auch für Nichtmuttersprachler oder Menschen mit Lernschwierigkeiten – leicht zu verstehen sein. Zum Beispiel durch eine leichte Sprache und übersichtliche Formulare.
Robustheit
Eine barrierefreie Website muss mit verschiedenen Geräten und Browsern kompatibel sein – auch in Zukunft. Zum Beispiel mittels standardisierter Technologien.
Die Vorteile der Barrierefreiheit für dein Unternehmen
Rechtssicherheit
Unternehmen werden mit stichprobeartigen Überprüfungen der Barrierefreiheit rechnen müssen. Setzt du also von Beginn an alle Vorgaben lückenlos um, umgehst du potenzielle Strafen und Bußgelder – und die können schon mal bis zu 100.000 € betragen.
Verbesserte Customer Experience (CX) / User Experience (UX)
Ist deine Website barrierefrei, integriert sie nicht nur sinneseingeschränkte Menschen. Sie ist auch angenehm für alle anderen: Denn sie bietet eine schnellere Lesbarkeit, eine einfache Interaktion und somit ein besseres Nutzererlebnis.
Verbesserung des SEO-Ergebnisses und deiner Reichweite
Eine barrierefreie Website ist aus mehreren Gründen großartig für dein Suchmaschinenergebnis:
Einmal richtig umgesetzt, ist deine optimierte Website für Google und andere Suchmaschinen vollständig lesbar – und kann dadurch besser eingeordnet werden.
Die Barrierefreiheit kann zudem die Anzahl deiner Seitenbesuche steigern. Ebenso wie deine Reichweite. Weil Suchmaschinen die Sitzungsdauer registrieren. Wenn ein Besucher deine Website schnell wieder verlässt – und dabei ist es vollkommen egal, ob das an der Enttäuschung am Inhalt oder an der mangelnden Zugänglichkeit liegt – wirkt sich das negativ auf die Relevanz deiner Website aus.
Das heißt: Barrierefreiheit ist ein indirekter Ranking-Faktor.
Erweiterung deiner Zielgruppe
Mit barrierefreien Websites erreicht dein Unternehmen mehr Menschen. Und langfristig mehr potenzielle Kunden. Sinneseingeschränkte Nutzer, die sich bisher nicht über deine Produkte oder Dienstleistungen informieren konnten, bekommen durch die barrierefreie Gestaltung nun endlich Zugang zu all deinen Informationen.
Verbesserung der Ladezeiten und besseres Nutzererlebnis
Die gesetzlichen Vorgaben erfordern ein sauberes und standardkonformes HTML. Barrierefreie Websites brauchen technisch wenig – aber umso mehr einen gut strukturierten Code. Und das verbessert nebenbei auch die Ladezeiten und sorgt für ein besseres Nutzererlebnis.
Neue Mitarbeiter und Kunden durch deine Unternehmenskultur
Barrierefreiheit demonstriert auch die Werte und das Engagement deines Unternehmens für die Bedürfnisse deiner Mitarbeiter und Kunden. Ermöglichst du es allen Nutzergruppen, dass ihre Erfahrungen mit deiner Website positiv sind, öffnet dir das gleichzeitig die Türen für eine größere Vielfalt an Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern.
Employer Branding | Branding
Und auch deine Markenbindung und dein Markenimage kann Barrierefreiheit stärken. Denn dein Unternehmen übernimmt soziale Verantwortung und eine Vorbildfunktion. Weil es aktiv Benutzerfreundlichkeit, Diversität und Inklusion unterstützt. Damit ziehst du nicht nur potenzielle Mitarbeiter an, sondern auch deine Wunschkunden.
Wann sich dein Unternehmen mit dem BFSG beschäftigen sollte
Im Fokus stehen die Verbraucher. Das BFSG ist für dich relevant, wenn du mit deinem Unternehmen im B2C-Bereich digitale Produkte oder Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbietest.
Die Umsetzung lohnt sich aber auch, wenn du mit deinem Unternehmen im B2B-Unternehmen digitale Angebote gewerblich nutzen und sicherstellen möchtest, dass deine Nutzer nicht plötzlich vor einer Barriere stehen.
Mit digitalen Angeboten sind Dienstleistungen gemeint, die
- per Website,
- App und/oder
- auf anderen Verbraucherendgeräten angeboten werden und
- auf die einzelne Verbraucheranfragen elektronisch erbracht werden.
Mehr dazu kannst du in § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG („Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr”) nachlesen.
In Anbetracht dieser Tatsache spielt es keine Rolle, ob dein Hauptgeschäft in digitalen Angeboten besteht – oder nicht: Die Anforderungen des BFSG gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten und nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden.
Betreibt dein Unternehmen neben vorrangig analogen Angeboten auch eine App oder eine Webseite, ist die Barrierefreiheit genauso wichtig, wie für die Unternehmen, deren Hauptprodukt eine digitale Anwendung ist.
Welche Berufe sich mit dem BFSG beschäftigen sollten
Du bist…
IT-Entwickler
Du entwickelst digitale Produkte und Dienstleistungen? Dann solltest du künftig von Anfang an sicherstellen, dass sie für Menschen mit Einschränkungen zugänglich und leicht nutzbar sind.
IT-Projektmanager
Du bist für die Planung und Umsetzung digitaler Projekte zuständig? Dann solltest du künftig jeden einzelnen Projektschritt barrierefrei gestalten.
Designer oder UX-Experte
Du gestaltest die Benutzeroberflächen von digitalen Produkten und Dienstleistungen? Dann bist du künftig für eine akribische Umsetzung der gültigen Anforderungen verantwortlich.
Texter
Du konzipierst und schreibst Texte für Unternehmen? Dann solltest du künftig eine klare Strukturierung, alle aktuellen SEO-Richtlinien und eine angenehme Lesefreundlichkeit berücksichtigen.
Wie du das schaffst? Das liest du weiter unten.
Führungskraft oder Personalverantwortlicher
Du bist für die Einstellung neuer Mitarbeiter im Marketing und in der IT zuständig? Dann solltest du Folgendes künftig berücksichtigen: Neues und bestehendes Personal muss über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um digitale Angebote barrierefrei entwickeln und umsetzen zu können.
Du, dein Unternehmen und Barrierefreiheit: Wie ist der aktuelle Stand?
Du möchtest prüfen, wie dein Unternehmen aktuell im Hinblick auf das Thema Barrierefreiheit aufgestellt ist? Dann mach den BITV-Test. Das ist ein 92-Punkte-Check, der die in der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) definierten Anforderungen für Barrierefreiheit prüft. Er enthält alle Elemente des WCAG-Tests sowie weitere Standards. Bei Konformität mit den BITV-Anforderungen erhält dein Unternehmen ein BITV-Prüfzeichen.
Dieser Auszug aus dem BITV-Test ermöglicht dir eine erste Einschätzung:
- Hat dein Unternehmen ein digitales Angebot, das unter das BFSG fällt – also zum Beispiel eine Webseite, App, Software oder einen Onlineshop?
- Sind die für deine Nutzer besonders wichtigen Bereiche und Features deines digitalen Produkts bereits barrierefrei oder in der Anpassung priorisiert?
- Ist deine Website in den gängigen Browsern responsiv und auf allen Endgeräten leicht navigier- und lesbar?
- Können Nutzer sämtliche Inhalte auf 200 % vergrößern, ohne dass dein Layout darunter leidet?
- Ist eine reine Tastaturbedienbarkeit möglich – auch in Formularen oder durch den gesamten Check-Out-Prozess?
- Sind Überschriften und Listen mit den richtigen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet?
- Sind Datentabellen strukturell richtig aufgebaut und Zeilen- und Spaltenüberschriften korrekt ausgezeichnet?
- Sind Bilder, Videos, Formulare, Captchas und andere Medien mit ausführlichen und nützlichen Alternativtexten versehen?
- Ist das Menü deiner Website oder App übersichtlich gestaltet?
- Sind alle Textinhalte (nach SEO-Kriterien) klar strukturiert, leicht zu verstehen und präzise formuliert?
- Sind über Farben vermittelte Informationen auch ohne Wahrnehmung der Farbe verständlich – etwa durch Fettung oder Einrückung?
- Wurde bereits eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ verfasst und ist diese auf deiner Website barrierefrei zugänglich?
- Ist ein Prozess zur zeitnahen und qualifizierten Beantwortung von Hinweisen und Anfragen zur Barrierefreiheit etabliert?
- Sind die notwendigen Ressourcen für diese und weitere Maßnahmen vorhanden – von Webdesign, UX/UI und Webentwicklung über Toolkenntnisse bis zu Kompetenzen zur Optimierung von Design und Technologie?
Na, wo musst du nachbessern? 🤓
Barrierefrei texten
Schluss mit den trockenen Gesetzes-Neuerungen. Jetzt gehts endlich um das, weshalb du vermutlich primär hier bist: das Texten – in diesem Fall barrierefrei.
Du möchtest sicherstellen, dass möglichst jeder deiner Leser deine Inhalte versteht? Sehr gut. Du hast verstanden, um was es geht. Damit das klappt, ist es wichtig, dass du deine Texte in einfacher Sprache schreibst. So einfach, dass deine Botschaft auf Anhieb klar ist. So einfach, dass kein Fragezeichen aufkommt. So einfach, dass deine Leser gar nicht erst nachdenken müssen.
So schreibst du einfach verständliche Texte
Kenne deine Zielgruppe!
Bevor du loslegst, solltest du dir Gedanken machen, für wen du deine Texte überhaupt schreibst. Denn nur, wenn du weißt, für wen du schreibst, kannst du diese Menschen auch abholen. Nur dann, weißt du, welche Bedürfnisse, Sorgen oder Nöte sie haben.
Vermeide Fachchinesisch!
Fremdwörter, Fachbegriffe und eine geschwollene Ausdrucksweise sind der Killer für Texte, die gern gelesen werden. Vermeide sie, wann immer es geht. Oder ersetze sie durch besser verständliche Begriffe.
Beispiel Fachbegriff: Exponentielle Steigerung
Beispiel einfache Sprache: Schnelles Wachstum
Schreib kurz und knackig!
Kurze und knackige Sätze sind genauso wichtig, wie einfache Formulierungen. Noch mal zur Wiederholung: Keine Fremdwörter, kein Fachchinesisch, keine geschwollene Ausdrucksweise. Dafür mit wenigen, aber treffenden Worten ein Bild im Kopf der Leser erzeugen.
Lange und verschachtelte Sätze wirken intellektuell und zeugen von großer Bildung? Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Oder wie einfach ist es für dich, einen Brief von deiner Steuerkanzlei zu lesen? Siehst du.
Nur, wenn deine Leser deine Texte verstehen, erreicht sie auch deine Botschaft. Ihr Gehirn schaltet auf Durchzug, wenn sie endlos lange Sätze lesen.
Die Regel für gut lesbare Sätze:
Normaler Hauptsatz: maximal 11 Wörter
Hauptsatz inklusive des Nebensatzes: maximal 15 Wörter
Schreib in aktiver Sprache!
Eine aktive Formulierung bringt frischen Wind in deine Texte. Sie macht ihn lebendig. Und sie sorgt dafür, dass deine Inhalte nicht nur gut verstanden, sondern auch leichter lesbar werden.
Statt: Beim Konditor werden Sahnetörtchen gekauft.
Lieber: Beim Konditor kaufst du Törtchen.
Schreib in einfacher Sprache!
Vergleich Standardsprache und einfache Sprache – danke an den Texterclub für die Beispiele:
Standardsprache:
Die Bundestagswahl in Deutschland ist ein wichtiger demokratischer Prozess, bei dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Vertreter im Deutschen Bundestag wählen. Diese Wahl findet alle vier Jahre statt. Der Bundestag ist das höchste deutsche Parlament und besteht aus Abgeordneten, die von der Bevölkerung gewählt werden.
Das Wahlsystem in Deutschland basiert auf der personalisierten Verhältniswahl. Das bedeutet, dass die Wähler nicht nur für eine Partei stimmen, sondern auch eine Stimme für einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis abgeben. Die Hälfte der Sitze im Bundestag wird durch Direktmandate vergeben, während die andere Hälfte durch die Zweitstimme auf Landesebene proportional zu den Stimmenanteilen der Parteien verteilt wird.
Um an der Bundestagswahl teilzunehmen, müssen die Parteien eine bestimmte Anzahl von Unterstützerunterschriften sammeln und sich bei der Wahlleitung registrieren lassen. Wähler müssen deutsche Staatsbürger sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt geheim, und die Ergebnisse werden am Wahlabend bekannt gegeben.
Einfache Sprache:
Die Bundestagswahl in Deutschland ist wichtig für unser Land. Alle vier Jahre können die Menschen wählen, wer sie im Bundestag vertreten soll. Der Bundestag ist wie ein großes Treffen von Leuten, die Entscheidungen für Deutschland treffen.
Wenn du wählst, hast du zwei Stimmen. Mit einer Stimme wählst du eine Person aus deinem Gebiet. Das nennt man Direktmandat. Die andere Stimme ist für die Partei, die du magst. Die Parteien teilen sich die Sitze im Bundestag, abhängig davon, wie viele Stimmen sie insgesamt bekommen haben.
Damit eine Partei mitmachen kann, muss sie genug Unterschriften von Leuten sammeln, die sie unterstützen. Die Leute, die wählen wollen, müssen deutsche Bürger sein und mindestens 18 Jahre alt. Die Wahl ist geheim, und die Ergebnisse werden am gleichen Tag bekannt gegeben. So entscheiden die Menschen, wer in unserem Land die wichtigen Entscheidungen trifft.
Schaffe eine klare Struktur!
Fließtext sorgt dafür, dass das Lesen eines Textes sehr schnell sehr anstrengend wird. Noch dazu ist es unübersichtlich.
Strukturiere deine Texte daher so, dass die Augen deiner Leser hin und wieder eine verdiente Pause machen können. Und, dass es ihnen möglich ist, dorthin zu springen, worauf sie gerade Lust haben.
Überschriften, Absätze und Bulletpoints machen genau das möglich. Sie machen deine Texte übersichtlicher und deine Inhalte angenehm lesbar.
Mach deine Texte visuell verständlich!
Grafiken, Diagramme, visuelle Elemente: Sie tragen dazu bei, dass deine Texte verständlich veranschaulicht werden, wenn deine Inhalte doch mal etwas komplexer sind.
Das hilft vor allem Menschen, die visuell lernen. Oder all denjenigen, die Schwierigkeiten beim Verstehen von textbasierten Informationen haben.
Mach den finalen Verständlichkeits-Check!
Dein Text ist deiner Meinung nach fertig? Dann lass ihn checken: Lass ihn jemanden lesen, der potenziell auch dein Kunde sein könnte. Lass ihn von jemandem lesen, der deine Zielgruppe vertritt.
Fazit
Das BFSG ist ein Meilenstein. Und ein wichtiger Schritt. Zum einen, um die digitale Barrierefreiheit in Deutschland umzusetzen. Zum anderen, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der digitalen Welt zu ermöglichen.
Mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28.06.2025 müssen auch private Unternehmen mit Websites, Apps oder Onlineshops aktiv werden. Bitte empfinde das nicht als lästig oder nervig – sieh es vielmehr als Chance:
Deine barrierefreie Website wird durch die Integration sinnes- und handlungseingeschränkter Nutzer viel mehr Menschen erreichen – darunter auch potenzielle Wunschkunden und Traummitarbeiter. Deine Auffindbarkeit in Suchmaschinen wird gepusht und sie trägt zu einer positiven Imagebildung deines Unternehmens bei.
Und davon profitierst du ganz sicher.
Nachbemerkung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Blogartikel die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Lust auf mehr Blogartikel? Ich hab noch eine ganze Menge für dich.