AGB

Aus Grün­den der bes­se­ren Les­bar­keit wird bei Per­so­nen­be­zeich­nun­gen und per­so­nen­be­zo­ge­nen Haupt­wör­tern in die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen die männ­li­che Form ver­wen­det. Ent­spre­chen­de Begrif­fe gel­ten im Sin­ne der Gleich­be­hand­lung grund­sätz­lich für alle Geschlech­ter. Die ver­kürz­te Sprach­form hat nur redak­tio­nel­le Grün­de und beinhal­tet kei­ne Wertung.

1. All­ge­mei­nes

Die SCHREIBSCHNEIDEREI® bie­tet Kun­den die Mög­lich­keit, über die Web­site dieschreibschneiderei.de die Erstel­lung bzw. Bear­bei­tung von Con­tent zu bestimm­ten The­men in Auf­trag zu geben.

Für alle Ange­bo­te, Ver­trä­ge, Ver­ein­ba­run­gen und Lie­fe­run­gen zwi­schen der SCHREIBSCHNEIDEREI® und dem Kun­den gel­ten aus­schließ­lich die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB).

Alle Ände­run­gen und abwei­chen­den Bedin­gun­gen des Kun­den sind nur ver­bind­lich, sofern sie durch die SCHREIBSCHNEIDEREI® schrift­lich bestä­tigt wur­den. Ent­ge­gen­ste­hen­de all­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den gel­ten nur, wenn die SCHREIBSCHNEIDEREI® die­sen zuvor aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt hat.

2. Gel­tung gegen­über Fir­men und Begriffsdefinitionen

Die im Fol­gen­den genann­ten AGB bezie­hen sich auf alle Dienst­leis­tun­gen, die zwi­schen der SCHREIBSCHNEIDEREI® und einem Kun­den statt­fin­den. Es ist die zum jewei­li­gen Zeit­punkt gül­ti­ge Fas­sung zu beachten.

Als Kun­de ist jede natür­li­che Per­son zu bezeich­nen, die Rechts­ge­schäf­te zu Zwe­cken abschließt, die haupt­säch­lich weder ihrer selb­stän­dig beruf­li­chen oder gewerb­li­chen Beschäf­ti­gung zuge­rech­net wer­den kön­nen (sie­he § 13 BGB).

3. Ver­trags­ab­schluss

Die fol­gen­den Vor­ga­ben zum Zustan­de­kom­men eines Ver­tra­ges bezie­hen sich auf alle Bestel­lun­gen, die über die E-Mail-Adresse getä­tigt wurden.

Beim Abschluss eines Auf­trags kommt es zum Ver­trag mit:

Die SCHREIBSCHNEIDEREI®
Inh. Becky Par­sa
Mühl­wört­stra­ße 27
76474 Au am Rhein

Ange­bo­te sind stets schrift­lich zu bestätigen.

Bestä­tigt der Kun­de ein für ihn ver­bind­li­ches Ange­bot, kommt es zum Vertragsabschluss.

Dem Ange­bot sind stets die AGB der SCHREIBSCHNEIDEREI® bei­gefügt.  Die AGB sind zudem jeder­zeit online auf der Web­site dieschreibschneiderei.de/agb einsehbar.

4. Prei­se, Zah­lungs­mög­lich­kei­ten und Fälligkeit

Die Prei­se, der vom Auf­trag­ge­ber vor­ge­ge­be­nen Tex­te, rich­ten sich jeweils nach Art, Anspruch, Umfang und Aufwand.

Da For­mu­lie­run­gen oft Geschmacks­sa­che sind, beinhal­tet jeder Auf­trag stets zwei kos­ten­lo­se Kor­rek­tur­schlei­fen. Dar­über hin­aus­rei­chen­de Ände­rungs­wün­sche wer­den geson­dert berech­net.  Aus­ge­nom­men sind alle Dienst­leis­tun­gen im Bereich der Bewer­bungs­kor­rek­to­ra­te und -lek­to­ra­te. Hier beinhal­tet jeder Auf­trag eine kos­ten­lo­se Kor­rek­tur­schlei­fe. Dar­über hin­aus­rei­chen­de Ände­rungs­wün­sche wer­den auch hier geson­dert berechnet.

Im B2C-Bereich ist der Gesamt­be­trag nach der Ange­bots­be­stä­ti­gung zeit­nah, spä­tes­tens nach 5 Werk­ta­gen, per Vor­kas­se zu beglei­chen. Nach dem Zah­lungs­ein­gang teilt die SCHREIBSCHNEIDEREI® ein Datum mit, ab wel­chem mit der Auf­trags­be­ar­bei­tung begon­nen wird.

Bei einem Rech­nungs­be­trag unter 500,00 € ist im B2B-Bereich der Gesamt­be­trag nach der Ange­bots­be­stä­ti­gung zeit­nah, spä­tes­tens nach 5 Werk­ta­gen, per Vor­kas­se zu beglei­chen. Nach dem Zah­lungs­ein­gang teilt die SCHREIBSCHNEIDEREI® ein Datum mit, ab wel­chem mit der Auf­trags­be­ar­bei­tung begon­nen wird.

Bei einem Rech­nungs­be­trag über 500,00 € sind im B2B-Bereich 50 % des Gesamt­be­tra­ges nach der Ange­bots­be­stä­ti­gung zeit­nah, spä­tes­tens nach 5 Werk­ta­gen, per Vor­kas­se zu beglei­chen. Nach dem Zah­lungs­ein­gang teilt die SCHREIBSCHNEIDEREI® ein Datum mit, ab wel­chem mit der Auf­trags­be­ar­bei­tung begon­nen wird. Die rest­li­chen 50 % sind sofort, spä­tes­tens nach 5 Werk­ta­gen nach Pro­jekt­ab­schluss, ohne Abzug fällig.

Zah­lungs­be­din­gun­gen: Über­wei­sung auf die in der Rech­nung ange­ge­be­ne Bankverbindung.

5. Auf­trags­be­ar­bei­tung

Alle Auf­trä­ge wer­den in elek­tro­ni­scher Form erstellt. Ist die Bear­bei­tung in Papier­form gewünscht, ist dies der SCHREIBSCHNEIDEREI® im Vor­feld der Auf­trags­er­tei­lung expli­zit anzu­ge­ben. Die Kos­ten für den Druck und den Ver­sand trägt in die­sem Fall der Auftraggeber.

Ziel eines Kor­rek­to­rats ist die höchst­mög­li­che Redu­zie­rung aller vom Auf­trag­ge­ber ver­ur­sach­ten Feh­ler im Aus­gangs­text. Das bedeu­tet, dass der Text des Auf­trag­ge­bers hin­sicht­lich kor­rek­ter Recht­schrei­bung, Zei­chen­set­zung und Gram­ma­tik geprüft wird. Der Auf­trag­ge­ber erkennt aus­drück­lich an, dass eine hohe Feh­ler­men­ge im Aus­gangs­text (z. B. durch­schnitt­lich mehr als 10 Feh­ler pro Sei­te) oder ein durch den Auf­trag­ge­ber bewirk­ter hoher Zeit­druck (z. B. mehr als 30 Sei­ten pro Arbeits­tag) beim Kor­ri­gie­ren das Errei­chen des Ziels beein­träch­ti­gen kön­nen, sodass nach Abschluss des Kor­rek­to­ra­tes immer noch ein gewis­ser Rest an Feh­lern im oben genann­ten Sin­ne ver­blei­ben kann. Eine Garan­tie für völ­li­ge Feh­ler­frei­heit ist gene­rell ausgeschlossen.

Da die sti­lis­ti­sche Über­ar­bei­tung und das Lek­to­rat stark vom Sprach­ge­fühl des jewei­li­gen Lek­tors abhän­gen, ver­ste­hen sie sich ledig­lich als Verbesserungs­vorschläge und bedür­fen der Prüfung/Akzeptanz durch den Auf­trag­ge­ber. Eine Haf­tung für sti­lis­ti­sche Kor­rek­tu­ren wird daher ausgeschlossen.

Für Feh­ler haf­tet die SCHREIBSCHNEIDEREI® bei nach­weis­li­chem Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit, maxi­mal jedoch in Höhe des jewei­li­gen Auf­trags­werts. Bean­standungen sind vom Auf­trag­ge­ber inner­halb einer Frist von 10 Kalen­der­ta­gen nach Lie­fe­rung unter Anga­be des Wort­lauts der bean­stan­de­ten Textstelle(n) gel­tend zu machen. Erfolgt die­se Gel­tend­ma­chung nicht oder zu spät, gilt die Leis­tung als akzep­tiert. Bei berech­tig­ten Rekla­ma­tio­nen ist der Auf­trag­neh­me­rin eine ange­mes­se­ne Frist zur Nach­bes­se­rung ein­zu­räu­men. Nur wenn die­se Nach­bes­se­rung nicht erbracht wer­den kann, besteht Anspruch auf ange­mes­se­ne Min­de­rung des ver­ein­bar­ten Honorars.

Wird die Leis­tung der SCHREIBSCHNEIDEREI® durch den Auf­trag­ge­ber nicht gem. der vor­her genann­ten Erläu­te­run­gen bean­stan­det, geht die allei­ni­ge Ver­ant­wort­lich­keit für die Rich­tig­keit der Arbei­ten mit deren Annah­me, spä­tes­tens jedoch nach Ablauf der Bean­stan­dungs­frist, auf den Auf­trag­ge­ber über. Für vom Auf­trag­ge­ber nach­träg­lich ver­än­der­te Tex­te lehnt die SCHREIBSCHNEIDEREI® auch inner­halb der Bean­stan­dungs­frist jede Ver­ant­wor­tung ab.

Für die recht­li­che Zuläs­sig­keit der Inhal­te von durch die SCHREIBSCHNEIDEREI® bear­bei­te­ten Tex­ten ist der Auf­trag­ge­ber ver­ant­wort­lich. Die Auf­trag­neh­me­rin behält sich vor, Tex­te aus inhalt­li­chen oder for­ma­len Grün­den abzulehnen.

Der Rück­ver­sand sämt­li­cher Tex­te erfolgt aus­schließ­lich auf elek­tro­ni­schen Weg (per E-Mail) und erfolgt auf allei­ni­ge Gefahr des Auf­trag­ge­bers. Eine Haf­tung für Schä­den durch Viren wird aus­drück­lich ausgeschlossen.

6. Haf­tung

Die SCHREIBSCHNEIDEREI® ist stets bemüht, Ter­min­zu­sa­gen pünkt­lich und zuver­läs­sig ein­zu­hal­ten. Für Ver­zö­ge­run­gen durch höhe­re Gewalt über­nimmt die SCHREIBSCHNEIDEREI® kei­ne Haf­tung. Bei durch die SCHREIBSCHNEIDEREI® zu ver­tre­ten­den Leis­tungs­ver­zug ist der Auf­trag­ge­ber nach Set­zung einer ange­mes­se­nen Nach­frist zum Rück­tritt vom Ver­trag berech­tigt. In die­sem Fall ver­zich­tet der Auf­trag­ge­ber gleich­zei­tig auf alle Nut­zungs­rech­te an den von der SCHREIBSCHNEIDEREI® bis zu die­sem Zeit­punkt erbrach­ten Leistungen.

Die SCHREIBSCHNEIDEREI® haf­tet grund­sätz­lich nicht für Ver­zö­ge­run­gen oder Aus­füh­rungs­män­gel, die durch eine unkla­re, unrich­ti­ge oder unvoll­stän­di­ge Auf­trags­er­tei­lung entstehen.

Die SCHREIBSCHNEIDEREI® haf­tet nicht bei Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen, die durch Streik, Betriebs­stö­run­gen, höhe­re Gewalt, Netzwerk- oder Ser­ver­feh­ler bedingt sind. Ein Recht auf Scha­dens­er­satz ist hier­bei ausgeschlossen.

Da die sti­lis­ti­sche Über­ar­bei­tung und ein Lek­to­rat stark vom Sprach­ge­fühl des jewei­li­gen Lek­tors abhän­gen, ver­ste­hen sie sich ledig­lich als Verbesserungs­vorschläge und bedür­fen der Prüfung/Akzeptanz durch den Auf­trag­ge­ber. Eine Haf­tung für sti­lis­ti­sche Kor­rek­tu­ren wird daher ausgeschlossen.

Für Feh­ler haf­tet die SCHREIBSCHNEIDEREI® bei nach­weis­li­chem Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit, maxi­mal jedoch in Höhe des jewei­li­gen Auf­trags­werts. Bean­standungen sind vom Auf­trag­ge­ber inner­halb einer Frist von 10 Kalen­der­ta­gen nach Lie­fe­rung unter Anga­be des Wort­lauts der bean­stan­de­ten Textstelle(n) gel­tend zu machen. Erfolgt die­se Gel­tend­ma­chung nicht oder zu spät, gilt die Leis­tung als akzep­tiert. Bei berech­tig­ten Rekla­ma­tio­nen ist der Auf­trag­neh­me­rin eine ange­mes­se­ne Frist zur Nach­bes­se­rung ein­zu­räu­men. Nur wenn die­se Nach­bes­se­rung nicht erbracht wer­den kann, besteht Anspruch auf ange­mes­se­ne Min­de­rung des ver­ein­bar­ten Honorars.

Der Rück­ver­sand sämt­li­cher Tex­te erfolgt aus­schließ­lich auf elek­tro­ni­schen Weg (per E-Mail) und erfolgt auf allei­ni­ge Gefahr des Auf­trag­ge­bers. Eine Haf­tung für Schä­den durch Viren wird aus­drück­lich ausgeschlossen.

7. Ver­trau­lich­keit / Verschwiegenheit

Die SCHREIBSCHNEIDEREI® ver­si­chert, die Ver­trau­lich­keit im Hin­blick auf den Inhalt der Tex­te zu wah­ren. Durch die Kom­mu­ni­ka­ti­on in elek­tro­ni­scher Form zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und der SCHREIBSCHNEIDEREI® kann jedoch eine voll­stän­di­ge Ver­trau­lich­keit nicht garan­tiert wer­den. Die SCHREIBSCHNEIDEREI® ist berech­tigt, aber nicht ver­pflich­tet, eine Siche­rungs­ko­pie des Tex­tes anzu­fer­ti­gen und aufzubewahren.

8. Daten­schutz­be­stim­mun­gen

Die Daten­schutz­be­stim­mun­gen der SCHREIBSCHNEIDEREI® fin­dest du hier: dieschreibschneiderei.de/datenschutz

9. Rech­nungs­er­stel­lung

Die Rech­nung geht dem Auf­trag­ge­ber nach Auf­trags­ab­schluss per E-Mail als PDF-Datei zu. Sie ist daher mit kei­ner Ori­gi­nal­un­ter­schrift versehen.

Auf Wunsch kann die Rech­nung auch mit der Post zuge­stellt werden.

10. Eigen­tums­vor­be­halt

Sämt­li­che Tex­te sowie gege­be­nen­falls ein Copy­right an die­sen blei­ben bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung sämt­li­cher For­de­run­gen Eigen­tum der SCHREIBSCHNEIDEREI®. Bis zu die­sem Zeit­punkt hat der Auf­trag­ge­ber kein Nutzungsrecht.

Wer­den von der SCHREIBSCHNEIDEREI® bear­bei­te­te oder erstell­te Tex­te ver­öf­fent­licht, so ist die­se als Bear­bei­te­rin oder Urhe­be­rin an geeig­ne­ter Stel­le zu nen­nen. Dies gilt ins­be­son­de­re für Website-Texte und Tex­te für Social Media Bei­trä­ge. Bei Website-Texten ist die SCHREIBSCHNEIDEREI® im Impres­sum anzu­ge­ben. Bei Tex­ten für Social Media Bei­trä­ge ist der Account der SCHREIBSCHNEIDEREI® im jewei­li­gen Bei­trag zu mar­kie­ren bzw. zu verlinken.

Der Auf­trag­ge­ber erklärt sich fer­ner damit ein­ver­stan­den, dass das ver­öf­fent­lich­te Werk von der SCHREIBSCHNEIDEREI® zu Wer­be­zwe­cken ver­wen­det wer­den darf. Dies gilt nicht bei wis­sen­schaft­li­chen Arbei­ten oder Publikationen.

11. Über­tra­gung von Nutzungsrechten

Für die Über­tra­gung der Nut­zungs­rech­te an den jewei­li­gen durch die SCHREIBSCHNEIDEREI® erstell­ten Tex­ten wird vor Pro­jekt­be­ginn ein Ver­trag geschlossen.

12. Kün­di­gung von Monatspaketen

Ein abge­schlos­se­nes Monats­pa­ket (Social Media, News­let­ter, Blog­ar­ti­kel) kann vier Wochen zum Monats­en­de gekün­digt wer­den. Die Kün­di­gung hat schrift­lich zu erfolgen.

13. Pau­sie­ren von Monatspaketen

Ein abge­schlos­se­nes Monats­pa­ket (Social Media, News­let­ter, Blog­ar­ti­kel) kann jeder­zeit pau­siert wer­den. Die nicht in Anspruch genom­me­ne Leis­tung wird dem Fol­ge­mo­nat als Zeit­gut­ha­ben gutgeschrieben.

14. Wider­rufs­recht

Bei allen Dienst­leis­tun­gen, die durch einen Auf­trag bei der SCHREIBSCHNEIDEREI® zustan­de kom­men, han­delt es sich um ein Auf­trags­ver­hält­nis nach dem Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB). Eine Erfolgs­ga­ran­tie ist dadurch ausgeschlossen.

Du hast das Recht, unse­ren Ver­trag bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses. Um dein Wider­rufs­recht aus­zu­üben, musst du mir (Die SCHREIBSCHNEIDEREI®, Becky Par­sa, Mühl­wört­stra­ße 27, 76474 Au am Rhein, ) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief oder eine E-Mail) über dei­nen Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass du die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absendest.

14.1 Fol­gen des Widerrufs

Wenn du den Ver­trag wider­rufst, habe ich dir alle Zah­lun­gen, die ich von dir erhal­ten haben, unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über dei­nen Wider­ruf die­ses Ver­trags bei mir ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­de ich das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das du bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt hast. Es sei denn, mit dir wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den dir wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berechnet.

14.2 Aus­schluss bzw. vor­zei­ti­ges Erlö­schen des Widerrufsrechts

Mit der Auf­trags­er­tei­lung akzep­tierst du, dass das Wider­rufs­recht erlischt, sobald durch die SCHREIBSCHNEIDEREI® mit der Leis­tung begon­nen wur­de. Dir ent­steht dann eine Zah­lungs­ver­pflich­tung in Höhe des vol­len Auftragswertes.

Das Wider­rufs­recht erlischt zudem vor­zei­tig, wenn ich die Dienst­leis­tung voll­stän­dig erbracht habe.

15. Ver­trags­spra­che

Als Ver­trags­spra­che gilt aus­schließ­lich deutsch.

16. Schluss­be­stim­mun­gen / Sal­va­to­ri­sche Klausel

Alle Ände­run­gen und Ergän­zun­gen die­ser all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen müs­sen schrift­lich erfol­gen. Sind oder wer­den Tei­le die­ser all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam, so wird die Wirk­sam­keit der übri­gen Tei­le nicht berührt. Anstel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung gilt eine sol­che, die unter Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen­la­ge dem gewünsch­ten und wirt­schaft­li­chen Zweck am bes­ten dient. Es fin­det aus­schließ­lich deut­sches Recht unter Aus­schluss des inter­na­tio­na­len Kauf­rechts Anwendung.

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Stand der AGB: Okto­ber 2023


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Die SCHREIBSCHNEIDEREI®
Becky Par­sa | zer­ti­fi­zier­te Wer­be­tex­te­rin
Mühl­wört­stra­ße 27 | 76474 Au am Rhein

Mobil­num­mer

+49 152 34217993

E-Mail

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