Du lässt ChatGPT einen Instagram-Beitrag formulieren. Du erstellst mit einer KI ein Bild für deine Website. Oder du nutzt künstliche Intelligenz, um einen Blogartikel zu überarbeiten.
Musst du ab dem 2. August 2026 überall dazuschreiben, dass KI im Spiel war?
Seit Wochen geistert genau diese Behauptung durchs Netz: Ab dem 2. August müssen alle KI-Inhalte gekennzeichnet werden.
Das klingt eindeutig. Ist es aber nicht.
Die neuen Transparenzregeln des europäischen AI Acts gelten ab dem 2. August 2026. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für jeden Text und jedes Bild, bei dem künstliche Intelligenz geholfen hat, gibt es trotzdem nicht. 🤷🏼♀️
Was du künftig kennzeichnen musst, hängt davon ab, welche Art von Inhalt du veröffentlichst, wie stark die KI daran beteiligt war und ob Menschen den Inhalt für echt halten könnten.
Ich habe den Wirrwarr auseinandergenommen und verständlich für dich zusammengefasst. 🫶🏼
Was sich am 2. August 2026 ändert.
Die Regelungen des europäischen AI Acts.
Am 2. August 2026 werden weitere Regelungen des europäischen AI Acts anwendbar. Dazu gehören die Transparenzpflichten aus Artikel 50.
Sie sollen dafür sorgen, dass Menschen in bestimmten Situationen erkennen können, ob
- sie direkt mit einer KI kommunizieren,
- ein täuschend echt wirkender Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde und
- ein Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse ohne ausreichende menschliche Prüfung von einer KI stammt.
Die neuen Regelungen betreffen ausgewählte Einsatzbereiche.
Das heißt: Sie machen nicht aus jedem KI-gestützten Unternehmensinhalt automatisch einen kennzeichnungspflichtigen Inhalt.
Zwei Gruppen, die du auseinanderhalten musst.
Damit die Regeln verständlich werden, müssen wir zuerst zwei Rollen unterscheiden.
Der AI Act spricht von Anbietern und Betreibern eines KI-Systems.
Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und stellt es unter seinem eigenen Namen zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel die Unternehmen hinter Werkzeugen wie ChatGPT oder anderen Programmen zur Erstellung von Texten, Bildern, Videos oder Stimmen.
Ein Betreiber setzt ein solches KI-System beruflich ein. Das kann ein Selbstständiger sein, der mit ChatGPT einen Blogartikel erstellt. Oder ein Unternehmen, das ein KI-Bild für eine Werbeanzeige verwendet.
Warum ist diese Unterscheidung wichtig?
Weil Anbieter und Betreiber unterschiedliche Pflichten haben.
Anbieter generativer KI-Systeme sind vor allem für die technischen Voraussetzungen ihrer Systeme verantwortlich. Sie müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet und als solche erkennbar sind.
Vereinfacht gesagt sollen entsprechende Informationen direkt in den Dateien oder Daten hinterlegt werden.
Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen wurden, gilt eine kurze Übergangsfrist. Anbieter haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die technischen Vorgaben zur Kennzeichnung und Erkennung umzusetzen.
Betreiber müssen in bestimmten Fällen dafür sorgen, dass Menschen den Einsatz künstlicher Intelligenz erkennen können.
Was das für Unternehmen und Selbstständige bedeutet.
Bei veröffentlichten KI-Inhalten müssen Unternehmen und Selbstständige vor allem in zwei Fällen selbst sichtbar auf den Einsatz von KI hinweisen:
- bei Deepfakes und
- bei ungeprüften KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.
So. Jetzt atmen wir kurz durch. 🧘🏼♀️
Und dann schauen wir uns diese beiden Bereiche genauer an.
Wann du deine KI-Texte kennzeichnen musst.
Für typische Unternehmensinhalte, in denen du über dein Unternehmen, dein Angebot, deine Produkte oder deine Leistungen informierst, gibt es keine allgemeine Pflicht, einen Hinweis wie „mit KI erstellt“ zu ergänzen.
Also Texte, die vor allem der Außendarstellung, der Kundeninformation oder der Werbung dienen – wie Website-Texte, Über-uns-Texte, Leistungsseiten, Newsletter, Produktbeschreibungen oder Social-Media-Beiträge.
Trotzdem kommt es darauf an, worum es in dem Text geht und wie du mit dem KI-Ergebnis umgehst.
1. Du nutzt KI für Ideen oder eine Gliederung.
Du lässt dir Themen vorschlagen, sammelst Fragen für einen Blogartikel oder erstellst mit ChatGPT eine erste Struktur.
Kennzeichnung erforderlich? Nein.
Die KI unterstützt lediglich deine Vorbereitung. Den eigentlichen Inhalt entwickelst du selbst.
2. Du lässt einzelne Formulierungen verbessern.
Du bittest die KI um eine verständlichere Überschrift, lässt einen Satz kürzen oder suchst nach einem passenden Synonym.
Kennzeichnung erforderlich? Nein.
Auch klassische Korrekturen an Rechtschreibung und Grammatik führen nicht zu einer Kennzeichnungspflicht.
3. Du lässt einen ersten Entwurf erstellen und bearbeitest ihn gründlich.
ChatGPT liefert dir eine Rohfassung. Anschließend prüfst du die Aussagen, überarbeitest den Aufbau und ergänzt deine eigenen Erfahrungen.
Kennzeichnung erforderlich? In der Regel nein.
Eine sorgfältige menschliche Prüfung spielt im AI Act eine wichtige Rolle. Dabei reicht es allerdings nicht, den Text nur kurz zu überfliegen oder lediglich ein paar Kommas zu korrigieren.
Du musst dich wirklich mit dem Inhalt beschäftigen:
- Stimmen die Aussagen?
- Sind die Quellen zuverlässig?
- Passt der Text zu deinem Unternehmen?
- Würdest du jede Aussage genauso selbst veröffentlichen?
4. Du veröffentlichst einen vollständig erzeugten KI-Text nahezu ungeprüft.
Kennzeichnung erforderlich? Nicht zwangsläufig.
Hier kommt es auf das Thema an.
Eine besondere Kennzeichnungspflicht gilt für Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Dazu können laut den Leitlinien unter anderem folgende Bereiche gehören:
- Politik und demokratische Prozesse
- Gesundheit und öffentliche Sicherheit
- Umweltschutz
- Verbrauchersicherheit
- wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, die Gegenstand einer öffentlichen Debatte sein können
Wurde ein solcher Text von einer KI erzeugt oder verändert und ohne inhaltliche menschliche Prüfung veröffentlicht, muss er als künstlich erzeugt oder verändert gekennzeichnet werden.
Und ein kurzer Rechtschreibcheck genügt dabei ausdrücklich nicht als menschliche Prüfung.
Ausnahme: Hat eine fachkundige Person den Inhalt sorgfältig geprüft und trägt ein Mensch oder ein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung, entfällt diese besondere Kennzeichnungspflicht.
Was bedeutet das für klassische Unternehmensinhalte?
Eine Leistungsseite für ein Kosmetikstudio informiert (normalerweise) nicht über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Dasselbe gilt für eine Produktbeschreibung, einen Beitrag über dein neues Angebot oder eine E-Mail mit deinen aktuellen Öffnungszeiten.
Nur weil du ChatGPT bei der Erstellung genutzt hast, musst du solche Texte also nicht kennzeichnen.
Anders sieht es bei einem Blogartikel über Gesundheit, politische Entwicklungen, Verbraucherfragen oder Finanzthemen aus. Dort solltest du besonders sorgfältig prüfen, recherchieren und dokumentieren, wer den Inhalt fachlich kontrolliert hat.
Was gilt für Website-Texte und Blogartikel?
Für deinen Unternehmensalltag kannst du dir Folgendes merken:
1. Leistungsseiten und Über-uns-Texte:
Du verwendest ChatGPT für einen ersten Entwurf und passt den Text an dein Unternehmen an.
Kennzeichnung erforderlich? Nein.
2. Produktbeschreibungen:
Du lässt dir Beschreibungen erstellen, prüfst Produkteigenschaften und formulierst den Text passend zu deinem Angebot.
Kennzeichnung erforderlich? Nein.
3. FAQ-Bereiche:
Du lässt häufige Kundenfragen strukturieren und überarbeitest die Antworten fachlich.
Kennzeichnung erforderlich? Nein.
4. Fachliche Blogartikel.
Du nutzt KI zur Recherche oder für einen Entwurf und prüfst den gesamten Inhalt anhand zuverlässiger Quellen.
Kennzeichnung erforderlich? In der Regel nein.
Bei Themen von öffentlichem Interesse genügt es nicht, den Text nur sprachlich zu überarbeiten. Du solltest alle Aussagen sorgfältig prüfen, bevor du ihn veröffentlichst.
5. Automatisch veröffentlichte KI-Artikel.
Ein System erstellt selbstständig Beiträge zu Gesundheit, Finanzen, Politik oder anderen öffentlich relevanten Themen und veröffentlicht sie ohne fachkundige Kontrolle.
Kennzeichnung erforderlich? Ja, sofern der Text unter die neuen Transparenzpflichten fällt, die ich dir hier zusammengefasst habe.
Aber unabhängig von der Kennzeichnung wäre ein solcher Prozess ohnehin ziemlich riskant. Fehlerhafte Informationen werden schließlich nicht richtiger, nur weil darunter „mit KI erstellt“ steht. ☝🏼
Was gilt für Social-Media-Beiträge?
Auch für Instagram, LinkedIn, Facebook oder Pinterest gilt keine pauschale Pflicht, jeden KI-gestützten Text zu kennzeichnen.
- Du lässt dir eine Caption formulieren und überarbeitest sie? Keine Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50.
- Du nutzt KI für eine Überschrift oder einen Call-to-Action? Ebenfalls keine Kennzeichnungspflicht.
Du veröffentlichst einen ungeprüften KI-Beitrag über eine politische Entscheidung oder ein Gesundheitsthema? Dann kann die Kennzeichnungspflicht für Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse greifen.
Und Achtung:
Zusätzlich können soziale Netzwerke eigene Regeln für KI-Inhalte festlegen. Diese Plattformregeln gelten unabhängig vom AI Act und können weiter gehen als die gesetzlichen Vorgaben.
Was gilt für KI-Bilder?
Bei Bildern entsteht aktuell besonders viel Verwirrung.
Oft heißt es, ab dem 2. August müsse jedes Bild aus Canva, Midjourney, Adobe Firefly oder ChatGPT sichtbar als KI-Bild gekennzeichnet werden.
So pauschal stimmt das aber nicht.
Die Anbieter der KI-Systeme – du erinnerst dich, das waren die hier – müssen künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte grundsätzlich mit maschinenlesbaren Informationen versehen. Diese Kennzeichnung ist für technische Systeme gedacht und muss nicht zwangsläufig als sichtbarer Hinweis unter dem Bild erscheinen.
Für dich als veröffentlichendes Unternehmen wird vor allem diese Frage wichtig: Handelt es sich bei dem Bild um einen Deepfake?
Was ist ein Deepfake?
Ein Deepfake ist ein künstlich erzeugtes oder verändertes Bild, ein Video oder eine Tonaufnahme, die einer existierenden oder realistisch vorstellbaren Person, Sache, einem Ort oder Ereignis stark ähnelt und fälschlicherweise echt wirken könnte.
Typische Beispiele:
- Eine bekannte Person ist auf einem Bild an einem Ort zu sehen, an dem sie nie war.
- Ein Geschäftsführer scheint in einem Video Aussagen zu machen, die er nie getätigt hat.
- Ein Foto zeigt vermeintlich echte Schäden nach einem Ereignis, das gar nicht stattgefunden hat.
- Ein KI-generiertes Bild vermittelt den Eindruck, es dokumentiere eine reale Situation.
Solche Inhalte müssen klar und wahrnehmbar als künstlich erzeugt oder verändert gekennzeichnet werden.
Und eine unsichtbare Information in den Dateidaten reicht dafür nicht aus.
Ist jedes KI-Bild automatisch ein Deepfake?
Nein.
Eine illustrierte Fantasiewelt, eine abstrakte Grafik oder ein offensichtlich künstliches Motiv wird wohl niemand für eine echte Aufnahme halten.
Dasselbe gilt für einen Roboter, der auf dem Mond Texte schreibt. Da ist ziemlich offensichtlich, dass es sich nicht um ein echtes Ereignis handelt.
Entscheidend ist immer der Zusammenhang:
- Wie realistisch wirkt das Bild?
- Was behauptest du mit dem Bild?
- Wo wird es veröffentlicht?
- Was erwartet das Publikum an dieser Stelle?
Ein Bild ist nicht automatisch ein Deepfake, nur weil es täuschend echt aussieht. Entscheidend ist, ob es den Eindruck erweckt, eine reale Person, einen echten Ort oder ein tatsächliches Ereignis zu zeigen.
Sind KI-Bilder von Produkten und Räumen kennzeichnungspflichtig?
Auch bei Produktdarstellungen musst du genau hinsehen.
- Zeigt ein KI-Bild ein Produkt, das in dieser Form tatsächlich verkauft wird?
- Ist der abgebildete Raum ein echtes Kundenprojekt?
- Oder handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Visualisierung?
Selbst wenn die spezielle Deepfake-Regel hier nicht greift:
Werbung darf keine falschen Vorstellungen über Produkte oder Leistungen hervorrufen. ☝🏼
Hier geht es neben dem AI Act nämlich auch um andere rechtliche Vorgaben wie zum Beispiel das Wettbewerbsrecht.
Sobald ein künstliches Bild leicht für eine echte Produktaufnahme oder Referenz gehalten werden könnte, sollte der gesunde Menschenverstand also sagen: Ein Hinweis wie „KI-generierte Visualisierung“ ist hier eine gute Idee.
Was gilt für KI-Videos und künstliche Stimmen?
Und wie kennzeichne ich das?
Bei Videos und Tonaufnahmen ist die Gefahr einer Täuschung besonders groß.
- Du klonst die Stimme eines Menschen und lässt ihn scheinbar etwas sagen?
- Du setzt das Gesicht einer Person in ein anderes Video?
- Du erzeugst eine realistisch wirkende Aufnahme eines Ereignisses, das nie stattgefunden hat?
Kann der Inhalt dabei fälschlicherweise für echt gehalten werden, fällt er unter die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes.
Der Hinweis muss erscheinen, sobald Menschen den Inhalt zum ersten Mal sehen oder hören. Er sollte klar verständlich und direkt wahrnehmbar sein.
Bei einer Tonaufnahme kann das zum Beispiel ein gesprochener Hinweis sein. Bei einem Video bietet sich eine gut sichtbare Einblendung an.
Sind kreative oder satirische Inhalte kennzeichnungspflichtig?
Für deutlich erkennbare Kunst, Satire, Fiktion oder vergleichbare kreative Werke gelten erleichterte Anforderungen.
Handelt es sich dabei um einen Deepfake, muss auch hier kenntlich gemacht werden, dass künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte vorkommen.
Der Hinweis darf allerdings so gestaltet sein, dass er das kreative Werk nicht unnötig beeinträchtigt.
Mit anderen Worten: Der Hinweis soll sichtbar sein, ohne das Video oder den kreativen Inhalt kaputtzumachen. Er muss also erkennbar sein, aber nicht permanent riesig im Bild stehen.
Was gilt für Chatbots auf deiner Website?
Artikel 50 beschäftigt sich außerdem mit KI-Systemen, die direkt mit Menschen kommunizieren.
Bei einem KI-Chatbot auf deiner Website müssen Besucher grundsätzlich erfahren, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz sprechen. Der Anbieter des KI-Systems muss sicherstellen, dass dieser Hinweis spätestens zu Beginn der ersten Interaktion erfolgt.
Wenn du einen solchen Chatbot auf deiner Website einsetzt, solltest du deshalb prüfen, ob der verwendete Anbieter diese Information klar und rechtzeitig einblendet.
Ein verständlicher Satz wie „Du chattest hier mit unserem KI-Assistenten“ schafft Klarheit.
Ist für einen durchschnittlichen Nutzer bereits vollkommen offensichtlich, dass er mit einer KI kommuniziert, kann ein zusätzlicher Hinweis entbehrlich sein. Die EU-Kommission empfiehlt jedoch, diese Ausnahme eher eng auszulegen.
Was gilt für Kontaktformulare?
Ein klassisches Kontaktformular gilt nicht automatisch als KI-Interaktion.
Die Regel betrifft nur Systeme, die tatsächlich einen direkten wechselseitigen Austausch mit Menschen führen.
Müssen alte Inhalte nachträglich gekennzeichnet werden?
Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erstellt wurden, müssen nach den Leitlinien der EU-Kommission grundsätzlich nicht nachträglich gekennzeichnet werden.
Die Kommission empfiehlt eine freiwillige Kennzeichnung, wo sie sinnvoll und möglich ist.
Das bedeutet: Du musst jetzt nicht sämtliche älteren Blogartikel, Bilder oder Social-Media-Beiträge kontrollieren und vorsorglich mit einem KI-Hinweis versehen.
Rechtlich ist das nicht erforderlich. Wenn ein älterer KI-Inhalt heute jedoch leicht mit einem echten Foto oder Video verwechselt werden könnte, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, ihn freiwillig zu kennzeichnen.
Wie sollte eine KI-Kennzeichnung aussehen?
5 Beispiele.
Der Hinweis muss klar, verständlich und wahrnehmbar sein.
Verstecke ihn daher nicht am Ende einer langen Seite oder in kaum lesbarer Schrift.
Je nach Inhalt können einfache Formulierungen ausreichen:
- „Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.“
- „Diese Aufnahme wurde mithilfe von KI verändert.“
- „Die abgebildete Szene ist KI-generiert und zeigt kein reales Ereignis.“
- „Diese Stimme wurde künstlich erzeugt.“
- „Dieser Text wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und ohne inhaltliche redaktionelle Prüfung veröffentlicht.“
Welche Formulierung passend ist, hängt natürlich davon ab, was genau du erstellt oder verändert hast.
Zusätzlich stellt die EU drei freiwillig nutzbare Symbole für KI-generierte und KI-veränderte Inhalte zur Verfügung.
Je nach Inhalt kannst du damit kenntlich machen, dass künstliche Intelligenz allgemein beteiligt war, ein Inhalt vollständig mit KI erstellt oder ein bestehender Inhalt teilweise mit KI verändert wurde.
Am verständlichsten wird die Kennzeichnung, wenn du das jeweilige Symbol mit einem kurzen Hinweis kombinierst, wie du ihn gerade in den Beispielen gelesen hast.
Die Symbole findest du hier kostenlos als PNG- und SVG-Dateien.
KI-Kennzeichnung oder nicht? Deine schnelle Entscheidungshilfe für den Alltag.
Du hast KI beim Schreiben genutzt?
Prüfe zuerst, ob der Text die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse informiert.
❌ Falls nein, entsteht aus Artikel 50 normalerweise keine sichtbare Kennzeichnungspflicht.
✔️ Falls ja, prüfe den Inhalt sorgfältig und fachkundig. Kontrolliere Fakten, Quellen und Kernaussagen. Und übernimm bewusst die redaktionelle Verantwortung.
Bei einer ausreichenden menschlichen Prüfung und redaktionellen Verantwortung ist keine Kennzeichnung erforderlich.
Du hast ein Bild, Video oder eine Stimme mit KI erstellt?
Frage dich, ob der Inhalt für eine echte Darstellung einer Person, Sache, eines Ortes oder Ereignisses gehalten werden könnte.
✔️ Falls ja, kennzeichne ihn klar als künstlich erzeugt oder verändert.
Du setzt einen KI-Chatbot ein?
✔️ Prüfe, ob Besucher gleich zu Beginn der ersten Interaktion verständlich darauf hingewiesen werden, dass sie mit einer KI kommunizieren.
Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten.
Ich gehe davon aus, dass du beim Lesen schon das eine oder andere Mal erleichtert ausgeatmet hast. 😁
Du brauchst ab dem 2. August definitiv kein Warnschild unter jedem KI-gestützten Inhalt.
Aber du brauchst einen klaren internen Ablauf. Und am besten planst du diesen schon jetzt.
- Lege fest, für welche Aufgaben dein Unternehmen KI verwendet.
- Bestimme, wer Fakten und Quellen überprüft.
- Kläre, wann Bilder oder Videos als KI-generiert gekennzeichnet werden.
- Und dokumentiere bei sensiblen Fachthemen, wer die inhaltliche Prüfung vorgenommen hat.
Insbesondere bei Texten zu Gesundheit, Finanzen, Recht oder gesellschaftlich relevanten Entwicklungen sollte ein fachkundiger Mensch jeden Inhalt prüfen, bevor er veröffentlicht wird.
Denn der AI Act nimmt dir eine Entscheidung auch künftig nicht ab: ob ein Inhalt richtig, vertrauenswürdig und wirklich gut genug für deine Leser ist.
Was die neuen Regeln ausdrücklich NICHT bedeuten.
Das Wichtigste noch einmal auf einen Blick.
- Du musst nicht jeden mit ChatGPT formulierten Satz kennzeichnen.
- Du musst keine alten Inhalte vollständig neu bearbeiten.
- Du darfst künstliche Intelligenz weiterhin für deine Website, deinen Newsletter und deine Social-Media-Beiträge nutzen.
- Und du brauchst keinen sichtbaren KI-Hinweis, nur weil ein Werkzeug im Hintergrund maschinenlesbare Informationen in einer Datei hinterlegt.
Die neuen Vorschriften konzentrieren sich auf Situationen, in denen Menschen wissen sollten, dass sie mit einer KI kommunizieren oder möglicherweise von einem künstlich erzeugten Inhalt getäuscht werden könnten.
Mein Fazit. Und ein Appell.
Ab dem 2. August 2026 müssen ausgewählte KI-Inhalte gekennzeichnet werden.
Für die meisten Selbstständigen und Unternehmen betrifft das vor allem KI-Bilder, Videos und Stimmen, die für echt gehalten werden könnten. Hinzu kommen ungeprüfte KI-Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, sowie KI-Chatbots, bei denen die künstliche Kommunikation nicht ohnehin offensichtlich ist.
Bei normalen Website-Texten, Produktbeschreibungen, Newslettern und Social-Media-Beiträgen entsteht keine allgemeine Kennzeichnungspflicht, nur weil ChatGPT bei der Erstellung geholfen hat.
Ich persönlich finde trotzdem: Wenn ein Inhalt vollständig oder überwiegend von einer KI erstellt wurde, solltest du dazu stehen. Weil Transparenz Vertrauen schafft.
Oder mach es einfach gleich anders: Nutze KI als Unterstützung. Für Ideen, einen ersten Entwurf und einzelne Formulierungen.
Die eigentliche Geschichte sollte aber immer von dir kommen. Weil keine KI der Welt dein Unternehmen, deine Kunden, deine Erfahrungen und dein Fachwissen so gut kennt wie du selbst. ♥️
Nur daraus entstehen Inhalte, die sich von der Masse abheben. Und genau diese Inhalte werden auch in Zukunft die sein, denen Menschen und KI-Systeme vertrauen.
Denn am Ende geht es gar nicht darum, ob ein Text mit KI entstanden ist. Entscheidend ist, ob er etwas enthält, das nur von dir kommen kann.
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Und wenn GEO und du in diesem Leben keine Freunde mehr werdet:
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Ich texte dich sichtbar.
Die SCHREIBSCHNEIDEREI®
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Zertifizierte KI-Prompterin
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Rechtlicher Hinweis.
Dieser Blogartikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Der Blogartikel bezieht sich auf Artikel 50 des EU AI Acts sowie auf die am 20. Juli 2026 veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission und die dazugehörigen offiziellen Erläuterungen und FAQ.
Sobald neue offizielle Informationen, Auslegungshinweise oder rechtliche Änderungen veröffentlicht werden, wird der Artikel entsprechend aktualisiert. Aktueller Stand: 28. Juli 2026.
Neben dem AI Act können je nach Inhalt weitere Vorschriften sowie eigene Kennzeichnungsregeln der verwendeten Plattform gelten.
Nachbemerkung.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Blogartikel die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

